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Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Das Internet ist im Grunde so gestaltet, dass es für alle Menschen zugänglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, wo diese Menschen herkommen, welche Sprache sie sprechen, welche Technik sie verwenden oder welchen sozialen Hintergrund sie haben. Eine Website ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie wir das Web nutzen.

Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben.
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.
  • Blinde Menschen können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind. 

Für 100% ist sie hilfreich, für 30% ist sie notwendig und für 10% ist sie unerlässlich.

Weitere gute Informationen unter: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website

 

Die EU Richtlinie für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit schreitet voran:

Infos und Entwicklungen im März 2019 zu einem europäischen Schritt Richtung Barrierefreiheit

Die EU Richtline mit der Nummer 2016/2102 heißt formal korrekt Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Der Name ist passend, verrät er doch, um was es geht: Barrierefreiheit auf Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Eine echte Chance für die digitale Barrierefreiheit.

Ab wann geht’s los?

Seit 26. Oktober 2016 ist die Richtlinie beschlossene Sache, ab dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Dies bedeutet für die Webseiten- und App-Betreiber, die in den Anwendungsbereich fallen, dass sie die aktuelle Version der BITV bzw. im jeweiligen Bundesland gültige Verordnung mit Bezug auf die EN 301 549 befolgen müssen:

  • auf Websites, die nach dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23.09.2019,
  • auf alle am 23.09.2018 bereits bestehenden Websitesab dem 23.09.2020,
  • auf mobile Anwendungen öffentlicher Stellen: ab dem 23.06.2021.

Quelle: https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/eu-richtlinie-2016-2102/ 

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